Energieausweis

Weshalb Energieausweis?

Ab 2008 muss jeder Gebäudeeigentümer beim Verkauf seiner Immobilie oder bei einem Mieterwechsel einen Gebäude – Energiepass vorlegen. Dieser Energiepass enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes und hilft dabei, die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen.

  • Ein Vorteil für den Eigentümer: er weiß sein Haus energetisch einzuordnen, Verbesserungsmöglichkeiten werden ihm aufgezeigt.
  • Wer in Zukunft eine Wohnung oder ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, kann so verschiedene Immobilien hinsichtlich des energetischen Zustandes unkompliziert miteinander vergleichen.

Für Eigentümer, die eine Modernisierung ihres Gebäudes planen, stellt der Energieausweis eine kostengünstige Erstberatung dar. Er erfasst die wichtigsten Gebäudedaten, liefert Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigt, ob eine Sanierung grundsätzlich nötig ist. Konkrete Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis bilden die Grundlage für jede weitergehende Planung.

Mit Novelle der EnEV 2009 soll ein neues Bilanzierungsverfahren nach DIN V 18599 für Wohngebäude eingeführt werden, das alternativ zu den bestehenden Verfahren (nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) für die Bilanzierung herangezogen werden kann.